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Verstoß gegen Kriegswaffenkontrollgesetz Heckler & Koch muss Millionenbußgeld zahlen

Wegen der Lieferung von Sturmgewehren in mexikanische Unruheprovinzen stehen Vertreter des Waffenherstellers Heckler & Koch vor Gericht. Nun haben die Richter eine Millionenbuße und Bewährungsstrafen verhängt.
Firmenzentrale von Heckler & Koch in Oberndorf

Firmenzentrale von Heckler & Koch in Oberndorf

Foto: Wolf von Dewitz/ dpa

Im Prozess gegen fünf ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sind zwei Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Eine frühere Mitarbeiterin wurde zu 17 Monaten und ein ehemaliger Angestellter zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Von Heckler & Koch sollten zudem 3,7 Millionen Euro eingezogen werden, sagte der Vorsitzende Richter am Stuttgarter Landgericht. Das trifft die Firma mit einem Jahresumsatz von rund 200 Millionen Euro hart. Drei weitere Angeklagte - zwei ehemalige Geschäftsführer und ein früherer Vertriebsleiter - wurden freigesprochen.

In dem Verfahren ging es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 4500 Sturmgewehre des Typs G36 sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko landen konnten - obwohl sie dorthin nicht hätten geliefert werden dürfen.

Ein Sturmgewehr vom Typ G36

Ein Sturmgewehr vom Typ G36

Foto: Bernd Weissbrod/ dpa

"Dieses Verfahren ist kein Tribunal über deutsche Rüstungspolitik", sagte der Richter. Es sei lediglich um die Genehmigungen gegangen. Ein Fehlverhalten der beteiligten Behörden hatte die Staatsanwaltschaft nicht gesehen. Rüstungsgegner hatten vor dem Gerichtsgebäude zu einer Mahnwache aufgerufen, sie sehen auch Verantwortung bei den beteiligten Ausfuhrbehörden.

Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens sind die zur Genehmigung mitgelieferten sogenannten Endverbleibserklärungen der mexikanischen Behörden, in denen der endgültige Zielort der Waffen beschrieben ist. Die Staatsanwaltschaft ging in ihren Plädoyers deshalb davon aus, dass die Angeklagten wussten, dass die fraglichen Angaben nicht stimmten und sich so die Genehmigungen für die Ausfuhren erschlichen. Heckler & Koch habe im Wissen um einen anderen Verbleib die Waffen nach Mexiko geliefert, sagte einer der Staatsanwälte in seinem Plädoyer.

Die Hauptverantwortlichen standen nicht vor Gericht

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich ein früherer Vertriebsleiter an der bandenmäßigen Ausfuhr von Waffen aufgrund von erschlichenen Genehmigungen beteiligt hat. Die Sachbearbeiterin habe sich der Beihilfe schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren gefordert.

Die von Richter und Anklage als Hauptverantwortliche ausgemachten Männer standen jedoch nicht vor Gericht: Ein früherer Bereichsleiter lebt nicht mehr, und der ehemalige Handelsvertreter aus Mexiko ist seinem Anwalt zufolge zu krank, um anzureisen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat für ihn inzwischen einen internationalen Haftbefehl beantragt. Das Gericht muss darüber noch entscheiden.

AFP/dpa/ dab