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Urteil zu Messerattacke Das schwierige Puzzle von Chemnitz

Neun Jahre und sechs Monate Haft: Das Landgericht Chemnitz hat keinen Zweifel, dass Alaa S. schuld am Tod von Daniel Hillig ist. Die Verteidigung spricht von einem "traurigen Tag für den Rechtsstaat".
Angeklagter S. mit Justizbeamten: Wegen Totschlags schuldig gesprochen

Angeklagter S. mit Justizbeamten: Wegen Totschlags schuldig gesprochen

Foto: Matthias Rietschel / Pool/ AFP

Sein Blick erstarrt, Alaa S. fasst sich immer wieder ans Kinn, schüttelt ganz leicht den Kopf, als die Vorsitzende Richterin Simone Herberger das Urteil verliest. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Chemnitz sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Nacht des 26. August vergangenen Jahres in Chemnitz den 35-jährigen Daniel Hillig erstochen hat.

Etwa 20 Minuten spricht die Richterin an diesem Donnerstagmittag, ihre Tonlage in der knappen Urteilsverkündung ist bestimmend: "Keine Zweifel" gebe es an der Schuld des Anklagten. Neun Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung lautet deshalb das Urteil.

"Keine Zweifel"? Das sehen nicht alle so. Schon gar nicht Verteidigerin Ricarda Lang. Sie spricht nach dem Urteil von einem "traurigen Tag für den Rechtsstaat". Die Verteidigung will Revision gegen das Urteil einlegen, der Bundesgerichtshof wird sich mit dem Fall beschäftigen.

Und so ist zwar das erste Urteil ergangen, die juristische Aufarbeitung dieses Falles, der wegen seiner Folgen international Aufmerksamkeit erregte, aber noch längst nicht abgeschlossen. Zumal der zweite mutmaßliche Täter, ein Iraker, noch immer auf der Flucht ist. Nach ihm wird gefahndet.

Aus Sicherheitsgründen fand der Prozess am Stadtrand von Dresden in Räumen des dortigen Oberlandesgerichts statt. Rechtsradikale und AfD-Anhänger hatten kurz nach der Tat den Fall genutzt, um gegen die Flüchtlingspolitik Angela Merkels zu demonstrieren. Dabei kam es auch zu rassistisch motivierten Übergriffen in Chemnitz. Die politischen und gesellschaftlichen Folgen der Tat und der anschließenden rechtsextremen Ausschreitungen in der Stadt wirken bis heute nach (mehr dazu lesen Sie hier.)

"Unbeeindruckt von der politischen Dimension"

Nun, vier Tage, bevor sich die Tat zum ersten Mal jährt und nur wenige Tage vor den wichtigen sächsischen Landtagswahlen, stellt sich die Frage, ob auch das Urteil politisch instrumentalisiert werden wird. Am Sonntag will die rechtsextreme Bewegung Pro Chemnitz durch die Straßen der Stadt ziehen.

Das Gericht hatte die Aufgabe, sich von all diesen Fragen freizumachen. "Unbeeindruckt von der politischen Dimension" sei es zum Urteil gelangt, dass der Angeklagte schuldig sei, sagte die Richterin. Nach dem Prozess widersprechen die Verteidiger. Lang wirft dem Gericht vor, sich trotz der umfangreichen Beweislage nicht genügend Zeit mit der Urteilsfindung genommen zu haben - drei Stunden nach dem letzten Plädoyer wurde die Entscheidung verkündet.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren beantragt. Die drei Vertreter der Nebenklage gingen am Donnerstag in ihren Plädoyers über diesen Antrag hinaus und forderten elf Jahre Gefängnis. Die Verteidiger plädierten für einen Freispruch.

Vor allem bei der Aussage des vielleicht wichtigsten Zeugen gehen die Sichtweisen auseinander. Es gibt keine DNA-Spuren, die Alaa S. belasten, und der Zeuge verstrickte sich in Widersprüche in verschiedenen Vernehmungen . Das Gericht argumentiert, die Aussagen mehrerer Zeugen hätten sich als subjektive "Sequenzen" wie ein passendes Puzzle zusammensetzen lassen. Weil der besagte Zeuge aus dem Umfeld des Angeklagten bedroht worden sei, sei er von älteren Aussagen abgerückt. Er sei "unberechtigt in die Rolle des einzigen Zeugen" gerückt worden und er sei "sehr glaubwürdig".

Verteidigerin Lang beharrt darauf, dass die teils widersprüchlichen Aussagen der Zeugen keine Verurteilung rechtfertigten. "Hätte das Verfahren in einem anderen Bundesland stattgefunden, wäre es nie zu einer Verurteilung gekommen", sagt die Anwältin.

Und der Angeklagte selbst? Alaa S. hatte den Prozess über geschwiegen und erst kürzlich in einem Interview mit dem ZDF seine Unschuld beteuert. In seinem letzten Wort vor dem Urteilsspruch äußerte er sich dann auch im Gerichtssaal: "Ich hoffe, nicht das zweite Opfer des eigentlichen Täters zu sein", sagte Alaa S. "Das erste war Daniel Hillig."