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Insolvenzmasse reicht nicht aus Keine Entschädigung für Massenentlassung bei Air Berlin

Die Kündigungen waren unwirksam, hatten die Richter geurteilt. Doch die ehemaligen Mitarbeiter der Pleite-Fluglinie Air Berlin bekommen kein weiteres Geld - weil schlicht nicht genug da ist.
Maschine der Pleite-Fluglinie Air Berlin (Archivfoto)

Maschine der Pleite-Fluglinie Air Berlin (Archivfoto)

Foto: David Young/dpa

Trotz unwirksamer Kündigung können frühere Beschäftigte der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin nicht auf eine Entschädigung hoffen. Nach Angaben von Insolvenzverwalter Lucas Flöther reicht die Insolvenzmasse dafür nicht aus. Das hat Flöther in dieser Woche beim zuständigen Berliner Amtsgericht Charlottenburg angezeigt - bald drei Jahre nach der Insolvenz der einst zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft.

Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 hatte der Lufthansa-Konkurrent etwa 8600 Mitarbeiter, darunter rund 3500 Flugbegleiter und 1200 Piloten. Zwei Monate später stellte Air Berlin den Betrieb ein.

Piloten und Kabinenpersonal waren erfolgreich juristisch gegen ihre Kündigungen vorgegangen. Im Februar und Mai dieses Jahres entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Entlassungen wegen eines Formfehlers unwirksam waren. Air Berlin hatte die Massenentlassungen nur am Stammsitz des Unternehmens in Berlin angemeldet. Richtig wäre aber eine Anmeldung bei der örtlichen Arbeitsagentur des jeweiligen Flughafens gewesen.

"Masse-Unzulänglichkeit" angemeldet

Eine Entschädigung gibt es dennoch nicht. Die sogenannte Masse-Unzulänglichkeit musste beim Insolvenzgericht angemeldet werden, hieß es aus Unternehmenskreisen. Die Forderungen der Beschäftigten gingen über das hinaus, was bei Air Berlin noch zu holen sei.

In Insolvenzverfahren werden zunächst andere Gläubiger bedient, darunter Banken, Finanzbehörden und die Arbeitsagentur. Unter anderem hatte Air Berlin von der Bundesregierung einen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro erhalten, den sie nahezu vollständig zurückbezahlt hat. Bereits Ende 2018 waren etwa zwei Drittel der Summe getilgt.

Air Berlin hatte Insolvenz angemeldet, nachdem die Fluggesellschaft Etihad als Großaktionär den Geldhahn zugedreht hatte. Insolvenzverwalter Flöther hatte deshalb im Dezember 2018 eine Schadensersatzklage gegen die arabische Fluggesellschaft über bis zu zwei Milliarden Euro vor dem Berliner Landgericht eingereicht. Bei dem Streit geht es um die Zusage von Etihad vom April 2017, die Verluste von Air Berlin für mindestens 18 Monate zu decken. Vier Monate später stellten die Araber ihre Unterstützung jedoch ein. Air Berlin musste dann binnen wenigen Tagen Insolvenz anmelden.

oka/dpa
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