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Bekanntgabe von Endlagerregionen Strahlende Aussichten

An diesem Montag wird bekannt gegeben, welche Gebiete in Deutschland für ein Atommüll-Endlager infrage kommen. Was das bedeutet und wie es weitergeht - der Überblick.
Messung an einem Strahlenschutzbehälter (Archivbild)

Messung an einem Strahlenschutzbehälter (Archivbild)

Foto: Ronald Wittek/ dpa

Drei Jahre lang wurde im Geheimen gearbeitet, nun wird es konkret: An diesem Montag will die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bekannt geben, welche Gebiete für ein Atommüll-Endlager grundsätzlich geeignet sind. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland betroffen sein werden. Die BGE selbst spricht von einer "hohen zweistelligen Anzahl" dieser sogenannten Teilgebiete. Eine grobe, vorläufige Analyse aus dem Jahr 2016 errechnete rund 20 Millionen Betroffene.

Wie wurden die Teilgebiete ausgewählt? Welcher Atommüll soll gelagert werden? Und wie geht die Suche weiter? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie funktioniert die Endlagersuche?

Nach dem Scheitern von Gorleben als Atommüll-Endlager haben sich Union, SPD und Grüne im Jahr 2013 geeinigt, die Endlagersuche neu zu starten. Sie basiert auf dem Prinzip der "weißen Landkarte", wonach kein Ort von vornherein ausgeschlossen werden sollte. Nach der grundsätzlichen Einigung dauerte es noch einmal vier Jahre, bis die Suchkriterien ausgearbeitet und gesetzlich verankert wurden.

Die BGE, ein bundeseigenes Unternehmen, ist seit 2017 mit der Suche beauftragt. Sie findet in drei Phasen statt. Gorleben wird dabei genauso behandelt wie jeder andere Ort auch.

  • In Phase eins, die seit 2017 läuft, wertet die BGE bereits vorhandene Geodaten aus, um von vornherein ungeeignete Gebiete auszuschließen. Es bleiben die Teilgebiete übrig, die an diesem Montag als Zwischenstand veröffentlicht werden. Aus diesen werden dann sogenannte Standortregionen destilliert, die für eine Lagerung günstig erscheinen.

  • In Phase zwei erkundet die BGE diese Regionen überirdisch. Damit wird die Auswahl weiter eingegrenzt, mindestens zwei Orte bleiben übrig.

  • In der dritten Phase baut die BGE dort Bergwerke, um die Standorte unter Tage zu erkunden. Nach Abschluss von Phase drei soll der Endlagerstandort feststehen - laut Gesetz der Ort mit der "bestmöglichen Sicherheit" für einen Zeitraum von einer Million Jahren. Der Bundestag und der Bundesrat müssen die Ergebnisse jeder Phase bestätigen. Bis zum Jahr 2031 soll so ein Endlager gefunden sein, 2050 sollen die ersten Atommüll­behälter eingelagert werden.

Welcher Atommüll soll eingelagert werden?

Es geht zunächst um rund 27.000 Kubikmeter mittel und hoch radioaktive Abfälle. Zum Größenvergleich: Große Öltanker können rund 500.000 Kubikmeter transportieren. Die 27.000 Kubikmeter produzieren 99 Prozent der Radioaktivität des gesamten deutschen Atommülls, dabei entsteht eine große Menge Wärme, die das Endlager ableiten muss. Es handelt sich beispielsweise um alte Brennelemente aus Forschungsreaktoren und Kernkraftwerken.

Ist ein Standort gefunden, soll auch geprüft werden, ob dieser zusätzlich für schwach und mittel radioaktive Abfälle geeignet ist. Das wären noch einmal rund 320.000 Kubikmeter. Diese stammen aus der Urananreicherung und der Schachtanlage Asse.

Wie wurden die Teilgebiete ausgewählt?

Die BGE hat anhand vorhandener geologischer Daten die Salz-, Ton- und Granitvorkommen überall in Deutschland untersucht. Diese wurden nach den Kriterien im sogenannten Standortauswahlgesetz bewertet. Dies sind:

  • Sechs Ausschlusskriterien. Gibt es in einer Region zum Beispiel Erdbeben, Vulkanismus oder alte Bergwerke, scheiden diese direkt aus dem Verfahren aus.

  • Fünf Mindestanforderungen. Die Gesteinsformation muss beispielsweise mindestens 300 Meter tief liegen, und groß genug sein, um ein Endlager zu beherbergen.

  • Elf Abwägungskriterien. Anhand dieser werden Gesteinsformationen in die Kategorien "günstig", "bedingt günstig" und "weniger günstig" eingeteilt - sie scheiden aber nicht automatisch aus dem Verfahren aus, wenn sie in die schlechteste Kategorie fallen. Bei diesen Kriterien wird beispielsweise die Grundwasserströmung untersucht oder wie gut eine Formation Radioaktivität abschirmt.

Was können Betroffene tun?

Die BGE hat angekündigt, umfangreiche Informationen zu den Teilgebieten auf ihrer Website bereitzustellen . Zu jedem Teilgebiet soll es einen Steckbrief geben, auch die geologischen Daten, die der Entscheidung zugrunde liegen, sollen teilweise veröffentlicht werden. Mitte Oktober beginnt dann die sogenannte Fachkonferenz Teilgebiete , an der alle Interessierten teilnehmen können. Eingaben, die dort gemacht werden, muss die BGE "berücksichtigen", wie es im Gesetz heißt - das bedeutet allerdings nicht, dass Forderungen oder Kritik zwingend umgesetzt werden müssen.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich auch an das Nationale Begleitgremium  wenden. Darin sitzen 18 Ehrenamtliche aus Wissenschaft und Gesellschaft, die die Endlagersuche kritisch begleiten sollen und die Akten bei der BGE einsehen können.

Auch die Anti-Atomkraft-Organisationen BUND und ".ausgestrahlt - gemeinsam gegen Atomenergie" haben Infoseiten zur Standortsuche eingerichtet, die vom BUND findet sich hier  und die von ".ausgestrahlt" hier .

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Wie viel Rückhalt hat das Verfahren?

Das kommt darauf an, wen man fragt. "Das Verfahren haben Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft in der Endlagerkommission gemeinsam entwickelt", sagt die Grünenabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl, die den Kompromiss maßgeblich mitgeschmiedet hat. Der Prozess sei "mit seiner umfassenden Beteiligung, Überprüfbarkeit und Transparenz weltweit einzigartig".

Das Gesetz wurde im Bundestag und Bundesrat mit einer breiten Mehrheit von Union, SPD und Grünen verabschiedet, allerdings hat keine bedeutende Anti-Atomkraft-Organisation dem Kompromiss zur Endlagersuche zugestimmt. BUND und ".ausgestrahlt" kritisieren denn auch mangelnde Transparenz sowie zu wenig Zeit und zu wenig Verbindlichkeit in der Beteiligung der Öffentlichkeit. "Es muss transparent zugehen, die Öffentlichkeit muss in allen Fragen einbezogen werden", sagte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. "Die Vergangenheit lehrt, dass Entscheidungen ohne solide Öffentlichkeitsbeteiligung zum Scheitern verurteilt sind."

Auch aus der Politik kommt Kritik am Verfahren - am deutlichsten aus Bayern. So hatte der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) das Verfahren im SPIEGEL komplett infrage gestellt. "Dieser Prozess wird über Jahrzehnte in Deutschland für Unruhe sorgen und Milliarden kosten", sagte Glauber. "Dabei haben wir mit Gorleben bereits einen gut erkundeten Standort für ein sicheres und fast schlüsselfertiges Endlager."

Ein Scheitern des Verfahrens gilt als möglich. Die Veröffentlichung der Teilgebiete dürfte nun zeigen, ob Fragen, Wut und Ängste der Bevölkerung aufgefangen werden können - oder neuer Protest droht.