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Deutschland Sami A. festgenommen

Bin Ladens Ex-Leibwächter soll nun doch ausgewiesen werden

Er arbeitete als Bin Ladens Leibwächter und war als „Gefährder“ eingestuft – trotzdem wurde Sami A. jahrelang nicht abgeschoben und lebt in Bochum. Nun hat das BAMF das Abschiebehindernis widerrufen.

Seit 2006 bemühen sich die deutschen Behörden um seine Ausweisung: Nun ist der in Bochum lebende frühere Leibwächter des getöteten Terrorchefs Osama Bin Laden festgenommen worden – und soll abgeschoben werden. In einem Bescheid habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein bislang anerkanntes Abschiebehindernis widerrufen, teilte ein Sprecher der Stadt Bochum mit.

Die Polizei habe Sami A. am Montag festgenommen, als er seiner täglichen Meldeauflage auf einer Polizeiwache nachgekommen sei. Durch den Bescheid des Bundesamtes sei nun eine Abschiebung möglich. Sie werde von der Ausländerbehörde vorbereitet, sagte der Sprecher weiter. Abschiebehaft sei beantragt. Die „Bild“ hatte zuerst berichtet.

Der Abschiebung stand bislang eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom April 2017 entgegen. Demnach drohten dem Mann bei einer Rückkehr nach Tunesien „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ (Beschluss OVerWG NRW, Az.: 11 A 1613/16.A vom 3. April 2017).

Der 42-jährige Tunesier lebt seit 1997 in Bochum und hat Frau und Kinder. Noch im April wurde er vom nordrhein-westfälischen Innenministerium aufgrund seiner terroristischen Vergangenheit als sogenannter Gefährder eingestuft. Er bezieht regulär Hilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von monatlich 1167,84 Euro.

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Tägliche Meldepflicht seit 2006

Bereits seit 2006 bestand für A. eine tägliche Meldepflicht bei der Polizei. Er durfte sich nur in Bochum aufhalten. Diese Pflicht resultierte aus einer Verfügung zur Ausweisung, die aber letztlich nicht vollständig umgesetzt werden konnte. Die Ausländerbehörde der Stadt Bochum wies A. 2006 aus und lehnte gleichzeitig eine Aufenthaltserlaubnis ab – trotz seiner Ehe mit einer eingebürgerten deutschen Staatsbürgerin und Kindern.

A. klagte dagegen und hatte 2011 zunächst Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Ausländerbehörde ging in Berufung und wurde 2015 vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. Zudem wurde sein Asylantrag auf Anerkennung eines Schutzstatus vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. A. klagte vergeblich dagegen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Aufgrund nicht auszuschließender Repressalien durch das tunesische Regime wurde das BAMF aber schließlich verpflichtet, Abschiebungsverbote nach Tunesien gemäß Paragraf 60 Absatz 7 und 8, des Aufenthaltsgesetzes festzustellen. Im Jahr 2014 widerrief das BAMF die Verbote. Und es forderte A. unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise auf. Der Tunesier klagte nun dagegen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und gewann 2016. Das BAMF wollte gegen das Urteil in Berufung gehen, doch das OVG lehnte diese 2017 in letzter Instanz ab und verwies auf geltende rechtliche Bestimmungen.

Staatsschützer beklagen zunehmende Überlastung

Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Terrorverdachts ist deutlich gestiegen. Bei Verdacht auf Mitwirkung bei islamistischem Terrorismus ermittelt der Generalbundesanwalt. Fälle von geringerer Bedeutung kann er an die Länder abgeben.

Quelle: WELT

dpa/vwe/fri

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