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AfD reicht Antrag gegen Kostenübernahme für Flüchtlingsbürgen ein

AfD reicht Antrag gegen Kostenübernahme für Flüchtlingsbürgen ein

Die AfD-Fraktion im Bundestag will nicht, dass der Staat die Kosten für sogenannte Flüchtlingsbürgschaften übernimmt. Die Rechtspopulisten haben laut Medienberichten einen entsprechenden Antrag ins Parlament eingebracht.

Quelle: WELT

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Es geht um Erstattungen in zweistelliger Millionenhöhe: Nachdem die Bundesregierung verkündet hat, im Falle von falsch beratenen Bürgschaftskosten einzuschreiten, will die Alternative für Deutschland das nun verhindern.

Die AfD im Bundestag will verhindern, dass der Staat die Kosten für sogenannte Flüchtlingsbürgschaften übernimmt. Die Fraktion habe einen Antrag unter dem Titel „Flüchtlingsbürgen zur Kasse bitten, Erstattungsforderungen durchsetzen“ in den Bundestag eingebracht, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Der Antrag soll demnach voraussichtlich am Donnerstag beraten werden. Es geht um einen zweistelligen Millionenbetrag, den die zuständigen Jobcenter zurückforderten.

Mit Blick auf den Bürgerkrieg in Syrien hatten 15 Bundesländer eigene Aufnahmeprogramme gestartet, um Flüchtlinge sicher ins Land zu holen. Voraussetzung war die Abgabe einer Bürgschaft durch in Deutschland lebende Verwandte oder Dritte. Diese verpflichteten sich damit, für Sozialleistungen geradezustehen.

Offenbar wussten aber viele Bürgen nicht, welche Kosten auf sie zukommen. Sie wurden teilweise falsch beraten. Das haben zwischenzeitlich auch mehrere Gerichte festgestellt. Die Jobcenter verschickten Bescheide in zum Teil fünfstelliger Höhe.

Ende Januar hatte sich die Bundesregierung mit Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen darauf geeinigt, die Bürgschaftskosten zu übernehmen, allerdings nicht generell, sondern nach vorheriger Prüfung des Einzelfalls. In den drei Bundesländern waren die meisten Bescheide aufgelaufen. Das Innenministerium in Hannover nennt laut der Zeitung eine Gesamtsumme von 15 Millionen Euro.

Dem Bundesarbeitsministerium zufolge wird die Agentur für Arbeit eine Weisung herausgeben, anhand derer Jobcenter entscheiden können, welche Bescheide nicht eingetrieben werden müssen. Voraussetzung dafür wären beispielsweise falsche Informationen durch die Behörden oder eine ausgebliebene Überprüfung, ob Bürgen überhaupt über ausreichend Geld verfügen.

KNA/ott

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