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Deutschland Ausreisepflichtige Asylbewerber

Die schwache Rücknahmebilanz der Türkei

Politikredakteur
Wenige Abschiebungen in die Türkei gelingen

Nur die wenigsten der knapp 7000 ausreisepflichtigen türkischen Staatsangehörigen in Deutschland wurden in die Türkei abgeschoben. Die überwiegende Mehrheit hat eine Duldung.

Quelle: WELT/ Nicole Fuchs-Wiecha

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Deutschland nimmt problematische eigene Staatsbürger aus der Türkei zurück – doch umgekehrt gibt es große Schwierigkeiten. Die Abschiebungszahlen in die Türkei sind gering. Die FDP spricht von einem „inakzeptablen Zustand“.

Erstmals schiebt die Türkei seit dieser Woche Islamisten mit deutscher Staatsbürgerschaft ab. Die Bundesrepublik kooperiert relativ reibungslos, wie es die völkerrechtliche Pflicht zur Rücknahme eigener Staatsbürger gebietet. Umgekehrt, bei der Rückführung türkischer Staatsbürger, gibt es aber noch große Schwierigkeiten.

Wie das Bundesinnenministerium WELT mitteilt, lebten zum Stichtag 30. September „insgesamt 6919 ausreisepflichtige türkische Staatsangehörige in Deutschland“. In die Türkei abgeschoben wurden in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres demnach aber gerade einmal 296 von ihnen.

Damit hat sich die Zahl der ausreisepflichtigen Türken in diesem Jahr noch einmal leicht erhöht: Ende 2018 lebten 6643 ausreisepflichtige türkische Staatsbürger in der Bundesrepublik, 277 wurden in dem Jahr in den Bosporusstaat abgeschoben.

Mehr als drei Viertel der türkischen Ausreisepflichtigen haben eine Duldung – damit bleiben sie zwar weiterhin zur Ausreise aufgefordert, der Staat teilt ihnen aber mit, dass ihm derzeit keine Abschiebung möglich ist. Das ist beispielsweise auch oft der Fall, wenn der Herkunftsstaat eine Rücknahme verweigert oder keine Passersatzpapiere ausstellt.

Ende 2018 wurde als wichtigster Einzelgrund für Duldungen ausreisepflichtiger Türken laut einer Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linkspartei angegeben: „fehlende Reisedokumente“. Bei einem noch größeren Teil der Geduldeten wurden „sonstige Gründe“ vermerkt, hierunter fallen überwiegend ebenfalls Probleme bei der Reisepapierbeschaffung sowie der Identitätsklärung.

Abschiebungen scheitern wegen fehlender Papiere

Wie Asylbewerber aus vielen anderen Staaten legen auch Türken oft keine Personaldokumente vor. Unter allen volljährigen Antragstellern, die 2018 aus dem Bosporusstaat ankamen, verfügten 20 Prozent über keinerlei Papiere, also weder über Personalausweis, Pass oder Passersatz. Das ist zwar weit weniger als der Durchschnitt – 54 Prozent aller volljährigen Antragsteller legten keinerlei Dokumente vor. Doch bereitet die Identifizierung und Beschaffung der Papiere auch im Falle des Nato-Mitglieds und EU-Beitrittskandidaten erhebliche Probleme.

FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg sagte WELT: „Wir müssen endlich von der Türkei einfordern, ihre ausreisepflichtigen Staatsangehörigen zügig zurückzunehmen. Die bestehenden Rückführungsabkommen dürfen keine Einbahnstraße zulasten Deutschlands werden.“

Teuteberg fordert eine bessere Kooperation der türkischen Behörden „bei der Beschaffung von Passersatzpapieren“, zudem sollten Rückführungen einfacher umgesetzt werden, indem auch Charterflüge akzeptiert werden. „Dass Deutschland binnen Tagen selbst bei IS-Kämpfern einer Rückführung zustimmt, während die Türkei sich in der Praxis oft verweigert, ist ein inakzeptabler Zustand.“

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„Wir kommen unserer völkerrechtlichen Pflicht nach, unsere Staatsbürger zurückzunehmen. Ich erwarte jetzt aber auch von der Türkei, dass die Rücknahme der fast 7000 türkischen Ausreisepflichtigen in Zukunft besser funktioniert“, sagte CDU-Innenpolitiker Alexander Throm. „Das gilt für die Anwendung des EU-Rückübernahmeabkommens, bei der Übernahme von Straftätern aus deutschen Gefängnissen, bei der Ausstellung von Identitätspapieren genauso wie für die Akzeptanz von Charterflügen.“

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Bis heute lässt die Türkei keine Sammelabschiebungen mit gesonderten Flugzeugen zu, weswegen die Bundesrepublik jeden einzelnen Ausreisepflichtigen mit einem ganz normalen Linienflug zurückbringen muss. Dass ist aufwändiger und ermöglicht etwa auch, dass im vergangenen Jahr 23 Abschiebungen von Türken an deren Widerstandshandlungen scheiterten. Sobald der Pilot der Auffassung ist, dass die Sicherheit oder Gesundheit von Passagieren bedroht sein könnte, darf er die Mitnahme verweigern.

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Mathias Middelberg, der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte WELT: „Für die Rücknahme von eigenen Staatsbürgern gibt es ein geregeltes Verfahren, an das wir uns selbstverständlich halten. Genauso erwarten wir allerdings auch von der Türkei, dass sie bei berechtigten Anfragen ihre Staatsbürger zurücknimmt.“

Was das Problem der schleppend verlaufenden Abschiebungen in die Türkei verschärft, sind die in den vergangenen 15 Jahren immer weiter ausgebauten gesetzlichen Möglichkeiten für abgelehnte Asylbewerber und andere Ausreisepflichtige, einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

So waren zum Jahresende 2018 im Ausländerzentralregister 75.848 in Deutschland lebende türkische Staatsbürger gespeichert, deren Asylantrag einmal abgelehnt wurde, in den meisten Fällen schon vor vielen Jahren. Sie sind längst nicht mehr ausreisepflichtig, sondern im Besitz eines Aufenthaltstitels.

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Um die Rücknahmebereitschaft Ankaras zu erhöhen, wurden große Hoffnungen in das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei gesetzt, das nach zähen Verhandlungen 2014 in Kraft trat. Wie die weiterhin geringen Abschiebungszahlen zeigen, blieb es allerdings ohne große Auswirkungen. Mitte 2018 sprach das Bundesinnenministerium davon, dass es „in der Praxis de facto nicht angewandt“ werde.

Am Donnerstag teilte das Haus WELT dazu lediglich mit, es bestünden „in der Rückführungszusammenarbeit an verschiedenen Stellen Optimierungsmöglichkeiten, von denen beide Seiten profitieren könnten“. Diese würden im Rahmen der Gespräche mit der türkischen Seite gegenseitig und fortlaufend erörtert, etwa bei der jüngsten Türkeireise von Innenminister Horst Seehofer (CSU) oder im Rahmen des regelmäßigen deutsch-türkischen Migrationsdialogs, der zuletzt im Juni stattfand.

Erst am Dienstag führte nach Angaben des Bundesinnenministeriums eine Delegation des Hauses in Ankara Gespräche zu Migrationsfragen auf Expertenebene – auch infolge der Seehofer-Reise.

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Türkische Staatsbürger sind im laufenden Jahr nach Syrern und Irakern die größte Gruppe unter den Asylbewerbern in Deutschland: 8300 der bis Ende September 110.000 Erstantragsteller kamen aus dem Land zwischen Europa und Asien. Seit August sind Bürger des Staates sogar die zweitgrößte Gruppe. Wurden die Anträge in den Vorjahren weit überwiegend abgelehnt, ist die Anerkennungsquote in diesem Jahr auf mehr als 40 Prozent gestiegen.

In der EU wurden in diesem Jahr bis zum 3. November fast 23.000 Asylanträge von Türken gestellt, 42 Prozent in Deutschland, gefolgt von Griechenland mit 15 Prozent, wie aus einer WELT vorliegenden Liste der Generaldirektion Migration der EU-Kommission hervorgeht. Neben dem Flugweg nutzen türkische Asylsuchende vor allem den Landweg nach Griechenland.

Laut dem EU-Dokument kamen in diesem Jahr mehr als 10.800 Migranten über die türkisch-griechische Landgrenze nach Europa, wie im Vorjahr seien „türkische Staatsangehörige die größte Gruppe der über den Landweg in Griechenland ankommenden (78 Prozent)“.

Wurden Migranten illegal in die Türkei zurückgeschoben?

Über die Situation an dieser Grenze hatte es am Donnerstag widersprüchliche Informationen gegeben. Die griechische Regierung dementierte am Vormittag Medienberichte, wonach das EU-Land Zehntausende Migranten illegal in die Türkei zurückgeschoben haben soll. „Das haben wir bereits mehrmals dementiert. Griechenland ist ein Rechtsstaat“, sagte der Sprecher des Außenministeriums, Alexandros Gennimatas.

Der „Spiegel“ hatte über Dokumente des türkischen Innenministeriums berichtet, wonach Griechenland in den zwölf Monaten vor November 2019 rund 58.000 Migranten illegal in die Türkei zurückgeschoben haben soll, vor allem Pakistaner, Afghanen und Somalier.

Der türkische Außenminister Mevlüt Cavusoglu hatte Griechenland bereits Ende Oktober beschuldigt, sogenannte Push-backs zu betreiben, also Zurückweisungen von Migranten, die angeben, Asyl zu suchen. „Wir hatten diese Anschuldigungen schon damals dementiert“, heißt es bei der griechischen Regierung. Vor drei Wochen hatte das griechische Außenministerium mitgeteilt, die Anschuldigungen der Türkei dienten lediglich dazu, davon abzulenken, dass das Land den Migrationspakt mit der EU nicht einhalte.

Völkerwanderung - Die Reportagen

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